Wenn Vermieter Wohnraum selbst nutzen möchten, bleibt ihnen oft nur die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung. Doch auch wenn das Gesetz diesen Schritt grundsätzlich erlaubt, ist er in der Praxis mit zahlreichen Hürden verbunden. Gerichte prüfen mittlerweile sehr genau, ob der geltend gemachte Eigenbedarf tatsächlich besteht – und ob er nachvollziehbar begründet wurde.
Ein einfacher Hinweis darauf, dass die Wohnung „selbst benötigt wird“, reicht längst nicht aus. Vielmehr muss konkret dargelegt werden, wer in die Wohnung einziehen soll und aus welchem Grund. Dabei können sowohl persönliche als auch berufliche Motive eine Rolle spielen, zum Beispiel wenn die Tochter zum Studium in die Stadt zieht oder eine Pflegekraft in die Nähe der pflegebedürftigen Mutter soll. Wichtig ist: Je plausibler und nachvollziehbarer der Bedarf, desto eher wird das Gericht ihn anerkennen.
Dennoch: Formfehler oder unzureichende Begründungen führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Auch das Thema „Härtefall“ spielt eine zunehmende Rolle – etwa wenn der Mieter schwer krank ist oder seit Jahrzehnten in der Wohnung lebt. Dann muss eine Interessenabwägung stattfinden, bei der der Vermieter nicht automatisch im Vorteil ist.
Wer eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausspricht, sollte sich daher gut vorbereiten, alles sauber dokumentieren und die Fristen exakt einhalten. Und: Wer den Eigenbedarf nur vorschiebt, riskiert nicht nur eine gescheiterte Kündigung, sondern auch einen langwierigen Rechtsstreit mit möglichen Schadensersatzforderungen. Kurz gesagt: Eigenbedarf ist erlaubt – aber nur, wenn er echt, nachvollziehbar und rechtlich sauber begründet ist.